Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen können Sie, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, also um Kleidung, die objektiv nahezu ausschließlich für den Job geeignet ist. Anschaffung, Reparatur und Reinigung zählen dann als Werbungskosten. Ein privat tragbarer Anzug fällt nicht darunter, ein Arztkittel oder ein Firmenshirt mit großem Logo dagegen schon.

Wird Berufskleidung selbst bezahlt, bleibt oft Geld beim Finanzamt liegen, weil die Regeln unklar wirken. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kleidung anerkannt wird, warum ein sichtbares Firmenlogo den Ausschlag geben kann und wie Sie die Kosten korrekt in der Steuererklärung eintragen.

[Galerie aus mehreren Bildern, die Arbeitskleidung im Sinne dieses Beitrags zeigt, gerne eigene Bilder nutzen. Wichtig: Firmenlogo sollte drauf sein]


Was gilt steuerlich als Arbeitskleidung?

Das Finanzamt akzeptiert nur sogenannte typische Berufskleidung. Der Bundesfinanzhof hat diesen Maßstab im Urteil vom 16. März 2022 (Az. VIII R 33/18) bestätigt. Danach muss ein Kleidungsstück nach seiner Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet sein. Entscheidend ist also die objektive Tragbarkeit, nicht die Frage, ob Sie das Teil tatsächlich nur bei der Arbeit anziehen.

Zur typischen Berufskleidung zählen zum Beispiel:

  • Schutzkleidung wie Helm, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe oder Warnwesten
  • Uniformen von Polizei, Bundeswehr, Bahn oder Sicherheitsdiensten
  • Arztkittel, OP-Kleidung und Kochjacken
  • Arbeitshosen, Overalls und Kittel im Handwerk
  • Amtstrachten, etwa von Geistlichen

Sofern der Arbeitgeber die Kleidung weder kostenlos stellt noch die Anschaffung steuerfrei bezuschusst, tragen Sie die Kosten selbst und können sie geltend machen. Zahlt der Arbeitgeber einen Teil, setzen Sie nur den Eigenanteil ab.

Wann Berufskleidung mit Logo absetzbar wird

Ein dauerhaft angebrachtes Firmenlogo kann aus einem an sich normalen Kleidungsstück anerkannte Berufskleidung machen. Ein Polo-Shirt mit Firmenname auf der Brust würden die wenigsten privat am Wochenende tragen, und genau diese fehlende private Nutzbarkeit ist der Punkt, auf den das Finanzamt schaut. Ein Selbstläufer ist das aber nicht. Seit 2022 legen die Finanzgerichte den Begriff der typischen Berufskleidung eher enger aus, ein Logo allein garantiert die Anerkennung also nicht.

Damit ein Logo diese Wirkung entfaltet, sollten in der Regel drei Punkte zusammenkommen:

  1. Es ist dauerhaft angebracht, also gestickt oder fest aufgedruckt und nicht nur lose aufgenäht oder aufgeklebt.
  2. Es ist deutlich sichtbar und ausreichend groß. Ein winziges Emblem am Ärmel genügt in der Regel nicht.
  3. Es macht das Kleidungsstück für den privaten Gebrauch erkennbar unpassend.

Für Betriebe hat einheitliche, gebrandete Kleidung gleich zwei Effekte. Sie stärkt den Auftritt beim Kunden und lässt sich als Betriebsausgabe verbuchen. Wir bei Stickerei Stoiber bringen Ihr Logo per Maschinenstickerei oder Textildruck dauerhaft und waschfest auf, sodass die Kleidung als typische Berufskleidung durchgeht. Die Logoumsetzung ist bei uns kostenlos, und vor der Serienproduktion erhalten Sie ein Freigabe-Muster zur Qualitätsprüfung.

Beispiele: Welche Berufsgruppen welche Kleidung absetzen können

Ob Kleidung anerkannt wird, hängt am Beruf und an der Beschaffenheit. Diese Beispiele zeigen die Bandbreite:

  • Handwerk und Bau: Latzhosen, Arbeitsjacken, Sicherheitsschuhe und Warnkleidung sind klar absetzbar, oft ergänzt um das Firmenlogo des Betriebs.
  • Pflege und Medizin: Kittel, Kasacks und OP-Kleidung gelten als typische Berufskleidung.
  • Gastronomie: Kochjacke, Schürze und rutschfeste Arbeitsschuhe zählen dazu, das weiße Unterhemd darunter nicht.
  • Sicherheit und Logistik: Uniformen und einheitliche Dienstkleidung mit Emblem sind anerkannt.
  • Büro und Vertrieb: Ein Anzug oder ein Kostüm bleibt privat, ein Polo-Shirt mit gesticktem Firmenlogo wird dagegen zur absetzbaren Berufsbekleidung

In der Beratung sehen wir die meisten Missverständnisse genau am Büro-Beispiel. Der Anzug bleibt privat, das fast identische Polo-Shirt mit Firmenlogo wird zur Betriebsausgabe. Das klingt kleinlich, ist aber die Linie, an der ein Prüfer entlang geht.

Was ist nicht absetzbar?

Kleidung, die Sie theoretisch auch privat tragen könnten, erkennt das Finanzamt nicht an, selbst wenn Sie sie ausschließlich im Beruf nutzen. Der dunkle Anzug der Anwältin oder das Kostüm der Bankerin lässt sich objektiv privat tragen und bringt deshalb keinen Steuervorteil. Ebenso wenig zählen weiße Blusen, schwarze Hosen, normale Hemden oder Businesskostüme, auch wenn eine Kleiderordnung sie vorschreibt.

Die Trennlinie verläuft immer entlang der objektiven Tragbarkeit. Sobald ein Kleidungsstück ohne Weiteres in den Alltag passt, ist es privat und damit außen vor. Ein fest sichtbares Firmenlogo oder eine berufstypische Schutzfunktion verschiebt die Grenze zu Ihren Gunsten. Auch die Erstausstattung, etwa das erste Set Arbeitskleidung zum Berufsstart, ist absetzbar, solange die Stücke berufstypisch sind.

Hinter der Grenze von 952,00 Euro brutto steckt die Regel für geringwertige Wirtschaftsgüter. Bis netto 800,00 Euro, das sind mit 19 Prozent Umsatzsteuer eben jene 952,00 Euro brutto, dürfen Sie ein Kleidungsstück sofort in voller Höhe absetzen. Liegt ein Einzelstück darüber, verteilen Sie die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Für die meiste Arbeitskleidung spielt das ohnehin keine Rolle, weil sie deutlich günstiger ist.

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: So tragen Sie die Kosten ein

Wo die Kosten hingehören, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

Sie erfassen sämtliche Ausgaben rund um die Berufskleidung als Werbungskosten in der Anlage N, im Feld für Arbeitsmittel. Dazu gehören Kaufpreis, Reparatur und Reinigung. Ein Punkt wird dabei oft übersehen. Das Finanzamt zieht ohnehin einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 Euro pro Jahr ab, sodass sich Ihre Ausgaben für Arbeitskleidung steuerlich erst dann zusätzlich auswirken, wenn Ihre gesamten Werbungskosten, etwa zusammen mit Fahrtkosten und Fortbildung, über dieser Grenze liegen.

Als Selbstständige oder Unternehmen

Hier laufen die Kosten als Betriebsausgaben in die Einnahmenüberschussrechnung oder die Gewinn- und Verlustrechnung. Firmenkleidung mit Logo für das gesamte Team ist ein typisches Beispiel, das in voller Höhe abziehbar ist, sofern die Kleidung berufstypisch ist. Für die Anschaffung fällt zusätzlich Vorsteuer an, die vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe geltend machen können; zu deren Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof 2022 gesondert entschieden (Az. XI R 3/22).

Was Arbeitgeber wissen sollten: Kleidung stellen statt bezuschussen

Für Betriebe zählt neben dem eigenen Betriebsausgabenabzug auch die Sicht der Beschäftigten. Überlässt der Arbeitgeber seinem Team typische Berufskleidung, bleibt dieser geldwerte Vorteil für die Mitarbeitenden steuerfrei. Das gilt gerade für einheitliche Kleidung mit aufgesticktem oder aufgedrucktem Firmenlogo, die klar berufstypisch ist.

Statten Sie Ihr Team direkt mit gebrandeter Kleidung aus, profitieren beide Seiten. Der Betrieb bucht die Kosten als Betriebsausgabe, die Belegschaft versteuert den Vorteil nicht, und der einheitliche Auftritt beim Kunden kommt obendrauf. Ein privat tragbares Kleidungsstück ohne Logo würde dagegen als steuerpflichtiger Sachbezug behandelt.

Reinigungs- und Reparaturkosten absetzen

Nicht nur der Kauf zählt. Auch die Reinigung typischer Berufskleidung dürfen Sie als Werbungskosten ansetzen. Waschen Sie zu Hause in der eigenen Maschine, akzeptiert das Finanzamt eine Schätzung auf Basis der Erfahrungswerte der Verbraucherzentralen. Dafür ermitteln Sie das Gewicht der Wäsche, die Waschart, ob Sie trocknen und bügeln, und wie viele Personen im Haushalt leben.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Eine Polizistin im Zwei-Personen-Haushalt wäscht wöchentlich drei Kilogramm Berufskleidung bei 60 Grad und drei Kilogramm pflegeleichte Wäsche, trocknet alles im Kondenstrockner und bügelt es. Bei 46 Arbeitswochen im Jahr summiert sich das auf rund 257,00 Euro Reinigungskosten, die als Werbungskosten zählen. Je nach Haushaltsgröße sinken die Kosten pro Kilogramm, weil sich Wasser und Strom auf mehr Wäsche verteilen.

Bringen Sie die Kleidung stattdessen in eine Reinigung, setzen Sie einfach den Rechnungsbetrag an. Wichtig ist in beiden Fällen, Belege und Nachweise aufzubewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Belege richtig sammeln

Der häufigste Grund für eine Ablehnung sind fehlende Nachweise. Bewahren Sie Kaufbelege für Ihre Berufskleidung, Rechnungen der Reinigung sowie Reparaturquittungen auf. Bei der geschätzten Wäsche zu Hause hilft eine kurze, nachvollziehbare Rechnung, aus der Menge, Waschart und Häufigkeit hervorgehen. Liegen diese Unterlagen bereit, sind Rückfragen des Finanzamts kein Problem.


Häufige Fragen zum Absetzen von Arbeitskleidung

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Sie setzen die tatsächlichen Kosten für typische Berufskleidung an, solange sie beruflich veranlasst und plausibel sind. Je höher die belegten Ausgaben, desto mehr können Sie geltend machen.

Eine gesetzlich festgeschriebene Pauschale allein für Arbeitskleidung existiert nicht. Früher haben viele Finanzämter für Arbeitsmittel bis zu 110,00 Euro ohne Belege durchgewunken, diese Nichtaufgriffsgrenze wird heute jedoch zunehmend nicht mehr gewährt. Verlassen Sie sich nicht darauf und sammeln Sie Belege.

Auch pro Jahr gibt es keinen Deckel. Anschaffung, Reinigung und Reparatur des jeweiligen Jahres fließen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ein. Größere Anschaffungen können in einzelnen Jahren entsprechend höher ausfallen.

Immer seltener. Da die alte 110-Euro-Grenze vielerorts entfällt, ist ein Abzug ohne Nachweise kaum noch möglich. Heben Sie Kaufbelege und Reinigungsnachweise auf, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ja, sofern das Logo dauerhaft, deutlich sichtbar und groß genug angebracht ist. Ein gesticktes oder gedrucktes Firmenlogo macht das Kleidungsstück für den privaten Gebrauch unpassend, damit gilt es in der Regel als typische Berufskleidung. Ein kleines, kaum erkennbares Emblem reicht dagegen meist nicht aus.

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